Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 12.000 m². Im Flächennutzungsplan (FNP) der ehemals eigenständigen Gemeinde Klein Oschersleben wurde der Bereich als Kleingartenfläche ausgewiesen.
Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet überplant. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Baurecht für die geplanten 10 Baugrundstücke geschaffen werden. Im Wohnbaulandkonzept der Stadt Oschersleben (Bode) wurden die Flächen als potentielle Wohnbauflächen untersucht und diese in Klein Oschersleben ermittelt. Dazu zählen auch Teile der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Durch die Ausweisung des Gebietes sollen jungen Familien die Möglichkeiten gegeben werden, in ländlicher Umgebung ein Eigenheim zu errichten und den Ortsteil zu beleben. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird von BÖREGIO vorbereitet und durchgeführt. Auftraggeber ist die Stadt Oschersleben (Bode).
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